Phonetik und Sprachverarbeitung
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Übertritt vom Bachelor in den Master

Der Übertritt vom Bachelor in den konsekutiven Master gilt bei der Studentenkanzlei der LMU als Fachwechsel. Wenn Sie bisher den Bachelor Phonetik und Sprachverarbeitung studiert haben und jetzt den Master aufnehmen möchten, müssen Sie daher (durch persönliches Vorsprechen) einen Fachwechsel durchführen lassen. Dasselbe gilt, wenn Sie bisher ein verwandtes Fach (z. B. Allgemeine und indogermanische Sprachwissenschaft oder Romanistik) studiert haben und in den Master Phonetik und Sprachverarbeitung wechseln möchten. In jedem Fall müssen Sie am Eignungsverfahren teilnehmen und zugelassen werden.

Voraussetzungen für den Fachwechsel

Den Fachwechsel können Sie bei der Studentenkanzlei vornehmen, sobald (a) alle Prüfungsleistungen des Bachelors (sowohl Haupt- als auch Nebenfach) im LSF verbucht sind und (b) Sie einen Zulassungsbescheid vom Institut erhalten haben. Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich im Laufe des letzten BA-Fachsemesters regulär und fristgerecht für das folgende Semester rückmelden müssen (durch Zahlung der notwendigen Beiträge).

Studenten ohne Bachelor-Abschlusszeugnis

Studenten, denen zum Bachelor-Abschluss nur einzelne Prüfungen ihres Haupt- oder Nebenfaches fehlen, können ausnahmsweise an Lehrveranstaltungen des Masterstudienganges teilnehmen, sofern sie erfolgreich am Eignungsverfahren teilgenommen haben. Diese werden angerechnet, sobald die Immatrikulation in den Master erfolgt ist.