Phonetik und Sprachverarbeitung
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MA-Arbeit und Disputation

Allgemeine Informationen

  • Das Abschlussmodul P5 besteht aus einer Masterarbeit (MA-Arbeit) und deren Disputation.
  • Es wird im Regelfall im Sommersemester absolviert (zur Anmeldung siehe unten).
  • In der MA-Arbeit soll gezeigt werden, dass eine fachliche Fragestellung mit den im Studium erlernten Methoden des Fachs selbstständig bearbeitet werden kann. Im MA-Studiengang „Phonetik und Sprachverarbeitung“ ist das in der Regel eine empirische Arbeit.
  • Kandidat*innen, die ihre MA-Arbeit auf Englisch schreiben wollen, müssen dies vor der Anmeldung zur MA-Arbeit beim PAGS beantragen. Der/die Betreuer*in muss den Antrag befürworten.
  • Gilt die Arbeit als bestanden, muss sie in einer mündlichen Prüfung verteidigt werden (Disputation).

Anmeldung zur MA-Arbeit

  • Für die Anmeldung zur MA-Arbeit wenden Sie sich im 3. Semester direkt an wählbare Betreuer*innen (s. unten). 
  • Im Rahmen der Betreuungszusage ist das unterschriebene Anmeldeformular des Prüfungsamtes am Institut abzugeben, da die Betreuer*innen die Anmeldung beim PAGS innerhalb der festgesetzten Frist übernehmen (zu den Fristen des PAGS siehe hier). 
  • Prüfen Sie für sich verschiedene Möglichkeiten, denn eine Betreuung durch eine/n gewünschte/n Betreuer*in kann nicht garantiert werden.

Thema der MA-Arbeit

  • Das Thema wird aus den untenstehenden Bereichen gewählt (siehe Wählbare Betreuer*innen).
  • Themenvorschläge seitens der Studierenden sind ausdrücklich erwünscht.
  • Für Fragen zu MA-Themen wenden Sie sich bitte direkt an eine(n) der angegebenen Betreuer*innen.
  • Das konkrete Thema der MA-Arbeit besprechen Sie mit ihrem/r Betreuer*in.
  • Nach der Anmeldung ist das Thema auch in LSF unter "Info über angemeldete Prüfungen" sichtbar.
  • Eine Rückgabe des Themas ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe möglich.

Bearbeitung der MA-Arbeit

  • Der Bearbeitungszeitraum für die MA-Arbeit beträgt 20 Wochen; der Umfang der MA-Arbeit ist in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2) festgelegt und umfasst max. 120.000 Zeichen.
  • Bei Nicht-Bestehen der MA-Arbeit kann diese einmalig zum nächsten Termin wiederholt werden.
  • Für die MA-Arbeit werden insg. 25 ECTS-Punkte vergeben.
  • Falls Sie in Ihrer Abschlussarbeit Sprachdaten erhoben haben oder zu erheben planen, beachten Sie bitte auch das Merkblatt zur Abgabe/Archivierung von Sprachdaten aus BA-, MA-, Magister-, Doktorarbeiten.

Disputation

  • Prüfungsgegenstand der Disputation ist die MA-Arbeit.
  • Dauer der Disputation: 60 Minuten.
  • Für die Disputation werden insg. 5 ECTS-Punkte vergeben.
  • Bei Nicht-Bestehen der Disputation kann diese einmalig zum nächsten Termin wiederholt werden.

Wählbare Betreuer*innen

Experimentalphonetik und Laborphonologie

Prof. Dr. Jonathan Harrington, Prof. Dr. Marianne Pouplier

Neurophonetik

Prof. Dr. Wolfram Ziegler

Prosodie und Intonation

Prof. Dr. Jonathan Harrington

Psycholinguistik

Prof. Dr. Anke Werani

Sprachtechnologie

PD Dr. Christoph Draxler

Weitere Mitarbeiter*innen können auf Anfrage Arbeiten betreuen.