MA-Arbeit und Disputation
- Allgemeine Informationen
- Anmeldung zur MA-Arbeit
- Thema der MA-Arbeit
- Bearbeitung der MA-Arbeit
- Disputation
- Wählbare Betreuer*innen
Allgemeine Informationen
- Das Abschlussmodul P5 besteht aus einer Masterarbeit (MA-Arbeit) und deren Disputation.
- Es wird im Regelfall im Sommersemester absolviert (zur Anmeldung siehe unten).
- In der MA-Arbeit soll gezeigt werden, dass eine fachliche Fragestellung mit den im Studium erlernten Methoden des Fachs selbstständig bearbeitet werden kann. Im MA-Studiengang „Phonetik und Sprachverarbeitung“ ist das in der Regel eine empirische Arbeit.
- Kandidat*innen, die ihre MA-Arbeit auf Englisch schreiben wollen, müssen dies vor der Anmeldung zur MA-Arbeit beim PAGS beantragen. Der/die Betreuer*in muss den Antrag befürworten.
- Gilt die Arbeit als bestanden, muss sie in einer mündlichen Prüfung verteidigt werden (Disputation).
Anmeldung zur MA-Arbeit
- Für die Anmeldung zur MA-Arbeit wenden Sie sich im 3. Semester direkt an wählbare Betreuer*innen (s. unten).
- Im Rahmen der Betreuungszusage ist das unterschriebene Anmeldeformular des Prüfungsamtes am Institut abzugeben, da die Betreuer*innen die Anmeldung beim PAGS innerhalb der festgesetzten Frist übernehmen (zu den Fristen des PAGS siehe hier).
- Prüfen Sie für sich verschiedene Möglichkeiten, denn eine Betreuung durch eine/n gewünschte/n Betreuer*in kann nicht garantiert werden.
Thema der MA-Arbeit
- Das Thema wird aus den untenstehenden Bereichen gewählt (siehe Wählbare Betreuer*innen).
- Themenvorschläge seitens der Studierenden sind ausdrücklich erwünscht.
- Für Fragen zu MA-Themen wenden Sie sich bitte direkt an eine(n) der angegebenen Betreuer*innen.
- Das konkrete Thema der MA-Arbeit besprechen Sie mit ihrem/r Betreuer*in.
- Nach der Anmeldung ist das Thema auch in LSF unter "Info über angemeldete Prüfungen" sichtbar.
- Eine Rückgabe des Themas ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe möglich.
Bearbeitung der MA-Arbeit
- Der Bearbeitungszeitraum für die MA-Arbeit beträgt 20 Wochen; der Umfang der MA-Arbeit ist in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2) festgelegt und umfasst max. 120.000 Zeichen.
- Bei Nicht-Bestehen der MA-Arbeit kann diese einmalig zum nächsten Termin wiederholt werden.
- Für die MA-Arbeit werden insg. 25 ECTS-Punkte vergeben.
- Falls Sie in Ihrer Abschlussarbeit Sprachdaten erhoben haben oder zu erheben planen, beachten Sie bitte auch das Merkblatt zur Abgabe/Archivierung von Sprachdaten aus BA-, MA-, Magister-, Doktorarbeiten.
Disputation
- Prüfungsgegenstand der Disputation ist die MA-Arbeit.
- Dauer der Disputation: 60 Minuten.
- Für die Disputation werden insg. 5 ECTS-Punkte vergeben.
- Bei Nicht-Bestehen der Disputation kann diese einmalig zum nächsten Termin wiederholt werden.
Wählbare Betreuer*innen
Experimentalphonetik und Laborphonologie
Prof. Dr. Jonathan Harrington, Prof. Dr. Marianne Pouplier
Neurophonetik
Prosodie und Intonation
Psycholinguistik
Sprachtechnologie
Weitere Mitarbeiter*innen können auf Anfrage Arbeiten betreuen.